Hindernisfrei heisst auch hörbar: Inklusion in der Raumakustik nach SIA 181/1
Hindernisfreie Raumakustik ist mehr als eine Komfortfrage. Wer einem Unterricht, einem Vortrag oder einer Gemeindeversammlung folgen will, muss Sprache gut verstehen können. In halligen Räumen mit Störgeräuschen fällt das nicht allen gleich leicht. Menschen mit Schwerhörigkeit, ältere Personen, Kinder oder Fremdsprachige profitieren deshalb besonders von guten akustischen Bedingungen.
Die neue Schweizer Norm SIA 181/1 «Raumakustik», herausgegeben vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA und gültig seit dem 1. Februar 2026, greift diesen Gedanken auf. Sie folgt dem Grundsatz «Design for all» und übernimmt für Sprache/Vortrag sowie Unterricht/Kommunikation die inklusiven Sollwerte als Regelfall. Für Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten und Bauherrschaften der öffentlichen Hand heisst das: Wer Schulen, Aulen oder Gemeindesäle plant, sollte die Hörbarkeit von Anfang an mitdenken.
Warum Sprachverständlichkeit eine Frage der Zugänglichkeit ist
Bei Hindernisfreiheit denken die meisten zuerst an Rampen, Lifte und Türbreiten. Die Akustik ist die unsichtbare Seite davon. Zu viel Nachhall lässt Silben ineinanderlaufen, Störgeräusche von Lüftung oder Nachbarräumen überdecken leise Sprachanteile. Wer gut hört und die Sprache sicher beherrscht, gleicht das mit Konzentration aus. Andere können das nicht oder nur mit grossem Aufwand.
Von guter Raumakustik profitieren besonders:
- Menschen mit Schwerhörigkeit – auch mit Hörgerät oder Cochlea-Implantat bleibt eine gute Raumakustik wichtig.
- Ältere Menschen – das Sprachverstehen in lauter oder halliger Umgebung wird anspruchsvoller.
- Kinder – ihr Sprachverstehen entwickelt sich noch; fehlende Sprachanteile lassen sich weniger gut ergänzen.
- Fremdsprachige Personen – wer in einer Zweitsprache zuhört, ist stärker auf ein klares Sprachsignal angewiesen.
- Menschen mit Konzentrations- oder Sprachverarbeitungsschwierigkeiten – zusätzliche Höranstrengung bindet Aufmerksamkeit.
Gute Raumakustik ist damit nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch der Zugänglichkeit. Und sie kommt allen zugute: Lehrpersonen müssen weniger laut sprechen, Gespräche werden entspannter und Räume ruhiger.
SIA 181/1 und DIN 18041:2016 Inklusion als Regelfall
Die Anforderungen der SIA 181/1 orientieren sich in wesentlichen Punkten an der DIN 18041:2016 «Hörsamkeit in Räumen», die in der Schweiz bereits seit Jahren als Planungsgrundlage beigezogen wird. Interessant ist vor allem der Umgang mit Inklusion.
Die DIN 18041 unterscheidet bei Sprache/Vortrag und Unterricht/Kommunikation zwischen regulärer und inklusiver Nutzung. Die SIA 181/1 verzichtet auf diese Trennung: Für «Sprache/Vortrag» (1b) und «Unterricht/Kommunikation» (1c) übernimmt sie die inklusiven Werte als Regelfall. Inklusion wird damit nicht als separate Zusatzanforderung behandelt, sondern ist in der Planung bereits mitgedacht.
| Nutzung | DIN 18041:2016 | SIA 181/1 |
|---|---|---|
| Musik | A1 | 1a |
| Sprache / Vortrag | A2 regulär / A3 inklusiv | 1b – entspricht A3 (inklusiv) |
| Unterricht / Kommunikation | A3 regulär / A4 inklusiv | 1c – entspricht A4 (inklusiv) |
| Sport | A5 | 1d |
Planungshinweis:
Die SIA 181/1 lässt für 1b und 1c eine um 20 % höhere Sollnachhallzeit zu, wenn die inklusiven Werte nur mit unverhältnismässigem Mehraufwand erreichbar sind. Das ist die Ausnahme, nicht der Planungsansatz. Wer davon Gebrauch macht, sollte die Gründe im Projekt festhalten.
Einen Überblick über Aufbau, Geltungsbereich und Nutzungsarten finden Sie auf unserer Seite «SIA 181/1 Raumakustik».
Welche Räume betroffen sind
Die SIA 181/1 ordnet Räume nach ihrer Nutzung ein. Für die Sprachverständlichkeit sind zwei Gruppen entscheidend:
- Unterricht / Kommunikation (1c): Klassenzimmer, Gruppenräume, Seminar-, Tagungs-, Besprechungs- und Konferenzräume sowie Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen.
- Sprache / Vortrag (1b): Aulen, Gemeindesäle und Versammlungsräume.
Schulzimmer, Gruppenräume und Kitas
Im Klassenzimmer geht es den ganzen Tag um Sprache: zuhören, erklären, fragen, diskutieren. Die wirksamste Fläche ist meist die Decke. STEREO Deckenpanels erreichen abgehängt und verbunden αw = 1 (Klasse A) und erfüllen B-s2,d0 nach EN 13501-1. Ergänzend verhindern STEREO Wandpanels an der Rückwand Flatterechos und lassen sich mit Digitalprint gestalten – etwa als Farbfläche im Gemeinschaftsbereich.
In Kindergärten und Gruppenräumen, wo Decken- oder Wandmontage nicht in Frage kommt, bieten ABSO Würfel freistehende Absorptionsfläche. Sie lassen sich als Sitz- oder Spielelement in den Raum integrieren und bei Bedarf umstellen.
Aulen, Gemeindesäle und Versammlungsräume
Mehrzweckräume in Gemeinden dienen am Montag der Versammlung, am Samstag dem Konzert und am Sonntag dem Apéro. Für Sprache/Vortrag gelten dennoch klare Anforderungen. VELIO Akustikvorhänge bringen je nach Montage und Raffung αw = 0,70 bis 0,85 und lassen sich bei Bedarf öffnen oder schliessen – die Akustik passt sich der Nutzung an. Grosse Wandflächen lassen sich mit STEREO Wandpanels ergänzen.
Korridore und Treppenhäuser
Auch Verkehrsflächen tragen zur Hörbarkeit eines Gebäudes bei, etwa bei Durchsagen. In Flucht- und Rettungswegen gelten jedoch strenge Brandschutzvorgaben. Dort kommt VITRO NOFLAME zum Einsatz, das die Anforderung RF1 erfüllt.
Hören ist mehr als Nachhall: Störgeräusche und Höranlagen
Die SIA 181/1 regelt neben der Nachhallzeit auch das zulässige Störgeräusch, zum Beispiel von Lüftungsanlagen. Für Beschallungsanlagen verweist sie auf die SN EN 60268-16, für Höranlagen für Menschen mit Schwerhörigkeit auf die SIA 500 «Hindernisfreie Bauten».Das zeigt, wie eng Raumakustik und Hindernisfreiheit zusammenhängen. Eine Höranlage überträgt das Mikrofonsignal direkt ins Hörgerät. Für Rückfragen, Gruppenarbeiten und Gespräche im Raum bleibt die Raumakustik aber entscheidend. Beides ergänzt sich – keines ersetzt das andere.
Am besten von Anfang an mitdenken
Raumakustik lässt sich am einfachsten integrieren, wenn sie früh Thema ist – zusammen mit Raumvolumen, Nutzung, Gestaltung und den verfügbaren Decken- und Wandflächen. Später wird es teurer: Leuchten, Sprinkler und Lüftungsauslässe belegen dann die Decke, und Absorber müssen um bestehende Installationen herum geplant werden.
Für Schul- und öffentliche Bauten bewähren sich folgende Schritte:
- Nutzungsart je Raum festlegen (1b, 1c oder andere) und die Sollnachhallzeit als Planungsziel definieren.
- Absorptionsfläche im Deckenspiegel früh reservieren; Wandflächen gezielt gegen Flatterechos einsetzen.
- Brandschutzanforderungen je Raum klären, insbesondere in Flucht- und Rettungswegen.
- Störgeräusche aus Haustechnik und Nachbarräumen einplanen.
- Höranlagen nach SIA 500 in die Planung einbeziehen, wo sie gefordert sind.
Mehr zu Materialwahl und Brandschutzklassen finden Sie unter Brandschutz in der Raumakustik. Beispiele aus Schulprojekten zeigt unsere Seite Schule & Bildung.
Fazit: Ein Raum für alle
Die SIA 181/1 bringt es auf einen einfachen Nenner: Ein Raum sollte so funktionieren, dass möglichst alle gut verstehen können. Für Schulen, Kitas, Aulen und Gemeindesäle heisst das, die inklusiven Sollwerte als Standard zu planen und die Akustik früh ins Projekt einzubinden. acoutech gmbh begleitet Planende und Bauherrschaften seit 2003 von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung.
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